Schweizer nDSG/nLPD-Compliance für Unternehmen

Machen Sie Ihr Unternehmen jetzt nDSG-konform.

Finden Sie Ihr Unternehmen und starten Sie direkt mit den passenden Angaben.

Ihre Firma ist nicht auffindbar? Erfassen Sie die Angaben von Hand.

Sie haben einen Code per Post erhalten? Hier einlösen.

! Das nDSG gilt seit 01.09.2023 — Bussen bis CHF 250'000 drohen bei Verstoss. Ist Ihr Unternehmen bereits geschützt? Jetzt prüfen →
500+
Betreute Firmen
in der Schweiz
CHF 250'000
Max. Busse
bei Verstoss
01.09.2023
In Kraft seit
für alle KMU
100%
Swiss Hosted
Ihre Daten

Betrifft das mein Unternehmen?

Ja — das nDSG gilt für jedes Schweizer Unternehmen, das Personendaten bearbeitet. Unabhängig von Grösse oder Branche.

Sie haben eine Website

Sobald Ihre Website ein Kontaktformular, Cookies oder Analysetools verwendet, bearbeiten Sie automatisch Personendaten — und das nDSG gilt.

Sie führen Kundendaten

Jede Adressliste, jede E-Mail, jedes CRM-System fällt unter das nDSG. Auch eine einfache Excel-Liste.

Sie haben Mitarbeitende

Lohndaten, Arbeitsverträge, Bewerbungsunterlagen — alles datenschutzrechtlich relevant.

Sie haben eine Videoüberwachung

Ohne sichtbaren Hinweis am Eingang droht eine EDÖB-Anordnung — bei Vorsatz bis CHF 250'000 Busse.

Was passiert bei Verstoss?

Diese Risiken sind real — und vermeidbar.

Bussen bis CHF 250'000

Art. 60 nDSG sieht bei vorsätzlichen Verstössen Bussen vor — die verantwortliche Geschäftsleitung haftet persönlich.

EDÖB-Anordnung

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte kann die Beseitigung von Mängeln anordnen — bis hin zur Einstellung einer Datenbearbeitung.

Vertrauensverlust

Kunden und Geschäftspartner prüfen zunehmend, ob Ihre Datenschutzerklärung vorhanden und aktuell ist.

SwissDataProtect — Ihr Datenschutz. Einfach. Rechtssicher.

Wir übernehmen die Arbeit — Sie bleiben compliant.

SwissDataProtect

Alle Unterlagen an einem Ort — aktuell, nachvollziehbar, jederzeit abrufbar.

  • nDSG/nLPD-Grundcheck Ihrer Website
  • Datenschutzerklärung & AVV — auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
  • Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Rechtssicherer Videohinweis-Sticker
  • 100% Swiss Hosted — Ihre Daten bleiben in der Schweiz
  • Kein Juristendeutsch — klare Schritte für Ihr Unternehmen
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In 3 Schritten zur nDSG-konformen Website

Schneller erledigt als eine Kontrolle dauert.

Schritt 1

Firma erfassen

Suchen Sie Ihre Firma oder geben Sie Ihre Daten manuell ein.

Dauer: 2 Minuten
→
Schritt 2

Tarif wählen

Wählen Sie Basis oder Business — und buchen Sie die Zusatzleistungen, die Sie brauchen.

Dauer: 1 Minute
→
Schritt 3

Sofort geschützt

Ihre Datenschutzerklärung, AVV und alle Vorlagen sind sofort verfügbar.

Dauer: Sofort

Transparente Preise — ohne versteckte Kosten

Einmal einrichten. Automatisch aktuell bleiben.

Basis
CHF 179 / Jahr
zzgl. MWST
Für kleine Unternehmen und Einzelfirmen
  • nDSG/nLPD-Grundcheck
  • Datenschutzerklärung & AVV
  • Jährliche Aktualisierung
  • E-Mail-Support
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Zusatzleistungen — individuell zubuchbar

  • Cookie-Banner as a Service CHF 49/Jahr
  • Mitarbeiter-Merkblatt CHF 39 einmalig
  • Online-Schulung CHF 199 einmalig
  • Videohinweis-Schild A4 CHF 19 einmalig
  • Externer DSB CHF 990/Jahr
  • Datenpannen-Notfallservice CHF 149/Jahr
Alle Zusatzleistungen ansehen →

Alle Preise zzgl. MWST. Kündbar jederzeit auf Ende der Laufzeit.

Typische Fehler — die teuer werden können

Ungesicherte Kundendatenbank

Kundendaten liegen auf einem geteilten Laufwerk, jeder im Betrieb hat Zugriff, ein Backup gibt es nicht. Art. 8 nDSG verlangt angemessene technische und organisatorische Massnahmen.

Konsequenz: Bei einem Datenleck haften Sie für fehlende Datensicherheit.

Fehlende Datenschutzerklärung

Die Website hat kein oder ein von anderswo kopiertes Dokument, das die eingesetzten Tools gar nicht abbildet. Art. 19 nDSG verlangt Information vor der Beschaffung der Daten.

Konsequenz: Busse bis CHF 250'000 nach Art. 60 nDSG — gegen die verantwortliche Person.

Kein Verarbeitungsverzeichnis

Viele KMU sind nach Art. 24 DSV davon befreit — aber nicht alle. Wer besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang bearbeitet oder Profiling mit hohem Risiko betreibt, muss das Verzeichnis führen.

Konsequenz: Bei einer Untersuchung des EDÖB fehlt Ihnen der Nachweis.

Fehlender Videoüberwachungshinweis

Die Kamera hängt, das Hinweisschild fehlt. Wer gefilmt wird, muss das vorher wissen — das folgt aus der Informationspflicht nach Art. 19 nDSG.

Konsequenz: Der EDÖB kann die Beseitigung anordnen; bei Vorsatz drohen Bussen.

SwissDataProtect deckt alle diese Bereiche ab — automatisch und jährlich aktualisiert.

Häufige Fragen

Das nDSG ist die totalrevidierte Fassung des Schweizer Datenschutzgesetzes (SR 235.1), in Kraft seit dem 1. September 2023 — ohne Übergangsfrist. Es gilt für jedes Unternehmen, das Personendaten natürlicher Personen bearbeitet.

Räumlich greift das Auswirkungsprinzip: Auch eine Bearbeitung im Ausland ist erfasst, wenn sie sich in der Schweiz auswirkt. Ausführliche Übersicht aller relevanten Gesetze

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Das Gesetz kennt keine Mitarbeiterzahl, ab der es erst greift. Ein Kontaktformular, eine Kundenkartei oder die Lohnbuchhaltung genügen.

Die einzige echte Erleichterung: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden am 1. Januar müssen kein Verarbeitungsverzeichnis führen — ausser sie bearbeiten besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang oder betreiben Profiling mit hohem Risiko.

Der nDSG/nLPD-Grundcheck Ihrer Website, Vorlagen für Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die jährliche Aktualisierung bei Rechtsänderungen sowie E-Mail-Support. CHF 179 pro Jahr, zzgl. MWST.

CHF 349 pro Jahr, zzgl. MWST. Zusätzlich zum Basis-Umfang erhalten Sie die Abdeckung mehrerer Standorte oder Marken, die Verarbeitungsverzeichnis-Vorlage, persönliche Beratung mit Priority-Support sowie das Datenschutz-Zertifikat als gerahmte Plakette.

Das Zertifikat ist ausschliesslich im Business-Abo erhältlich und nicht separat buchbar.

Add-ons sind Zusatzleistungen, die Sie unabhängig vom gewählten Abo dazubuchen können — etwa der Cookie-Banner, die Online-Schulung oder der externe Datenschutzbeauftragte.

Einmalprodukte werden einmalig verrechnet, Jahresleistungen laufen jährlich weiter, bis Sie kündigen. Alle Zusatzleistungen im Überblick

Verletzungen der Datensicherheit mit voraussichtlich hohem Risiko sind dem EDÖB nach Art. 24 nDSG so rasch als möglich zu melden. Daneben können einzelne Pflichtverletzungen als Straftatbestände mit Bussen bis CHF 250'000 geahndet werden — nach Art. 64 nDSG trifft das primär die verantwortliche natürliche Person, nicht die Firma.

Unser Datenpannen-Notfallservice deckt Meldung, Sofortberatung und Dokumentation ab.

Auf Servern in der Schweiz, unter Schweizer Recht. Betrieben wird die Plattform von einem Schweizer Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich. Mehr zum Betreiber

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